Digitale Barrierefreiheit

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Barrierefreie IT

In einer zunehmend digitalen Welt ist Barrierefreiheit der Schlüssel. Er öffnet uns die Türen zu einer Welt, in der Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten gleichberechtigt teilhaben können. Doch, was bedeutet eigentlich digitale Barrierefreiheit?

Einleitung

Die Digitalisierung hat unsere Welt im Laufe der letzten Jahrzehnte revolutioniert, von Eingabemethoden über Sprache statt Maus und Tastatur bis hin zu fortschrittlichen Deep-Learning-Technologien. Dies eröffnet uns neue Möglichkeiten in der Kommunikation, Organisation und im Zusammenleben. Doch trotz dieser digitalen Evolution stehen viele Menschen vor digitalen Barrieren, die sie daran hindern, die Vorteile der digitalen Welt voll auszuschöpfen. Diese Hindernisse, oft auf komplexe Benutzeroberflächen und unzureichende Standards zurückzuführen, verhindern einen umfassenden Zugang zur digitalen Welt und können soziale Ausgrenzung zur Folge haben.

Aber welche Rolle spielt die digitale Teilhabe dabei? Digitale Teilhabe bedeutet, dass allen der Zugang zu digitalen Entwicklungen ermöglicht wird, um am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Ohne diesen Zugang sind besonders Menschen mit Behinderung und Menschen im höheren Lebensalter von gesellschaftlichen Diskussionen ausgeschlossen, können Angebote von Unternehmen sowie öffentlichen Stellen nicht nutzen und werden nicht gehört. Somit geht digitale Teilhabe Hand in Hand mit sozialer Teilhabe. Die Gründe für die fehlende digitale Teilhabe reichen von mangelnden Kompetenzen über fehlende Endgeräte, unzureichende Software-Optionen bis hin zu körperlichen oder psychischen Einschränkungen. Diese Herausforderungen müssen bewältigt werden, um sicherzustellen, dass die Vorteile der Digitalisierung für alle zugänglich sind und niemand aufgrund digitaler Barrieren ausgeschlossen wird.

Was sind digitale Barrieren?

Digitale Barrieren sind nicht immer sofort ersichtlich, können aber in nahezu jeder Situation auftreten. Sie beschränken sich dabei nicht auf eine bestimmte soziale Gruppe. Digitale Barrieren werden beispielsweise durch den demografischen Wandel, der zunehmenden Internationalisierung und Globalisierung sowie Personen, bei denen aufgrund von Verletzungen oder Krankheiten eine vorübergehende Beeinträchtigung vorliegt, beeinflusst. Auch Menschen mit gering ausgeprägten Technik-Kompetenzen stoßen schnell auf diese Hürden. Digitale Barrieren beeinflussen unsere Interaktion mit der digitalen Welt auf vielfältige Weise.

Bevor man sich auf die spezifischen Barrieren einzelner Personengruppen konzentriert, sollte man sich zunächst der Tatsache bewusstwerden, dass Barrieren in der digitalen Welt für alle Menschen (!) existieren bzw. auftreten können: Sei es am Arbeitsplatz oder im Privatleben. Ein nicht untertiteltes Video kann zur Hürde werden, wenn man versucht, es in einer lauten Umgebung anzusehen. Der Kontrast auf einem Smartphone-Bildschirm kann so gering sein, dass es schwierig wird, Inhalte zu erkennen. Eine unübersichtliche Struktur in einem Dokument kann uns vorübergehend überfordern und den Inhalt unverständlich machen. Auch ein gebrochener Arm kann zu Hürde werden, wenn man Tastenkombinationen für die Bearbeitung von Texten benötigt oder die Maus bedienen muss.

Von digitaler Barrierefreiheit profitieren demnach alle Menschen. Einige Personengruppen sind jedoch über dieses Maß hinaus auf eine barrierefreie Gestaltung angewiesen. Um für diese Zielgruppe eine digitale Barrierefreiheit sicherzustellen, ist es von entscheidender Bedeutung, die Bedürfnisse und Herausforderungen dieser Zielgruppen zu verstehen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen:

  1. Menschen mit Sehbehinderungen: Diese Gruppe ist oft auf Vergrößerungs-Software angewiesen, während Blinde Braillezeilen und Sprachausgaben nutzen. Zum Beispiel ist die Bereitstellung von Alternativtexten entscheidend, da sie informative Grafiken und Bilder für Menschen mit Sehbehinderungen zugänglich machen.
  2. Gehörlose Menschen: Sie benötigen visuelle Inhalte oder Gebärdensprachdolmetscher, während Hörbeeinträchtigte von Untertiteln oder visuellen Ergänzungen profitieren. Die Integration von Gebärdensprache und Untertiteln in digitalen Medieninhalten ist dabei entscheidend.
  3. Personen mit kognitiven Einschränkungen: Menschen mit Lernschwierigkeiten, Aufmerksamkeitsstörungen oder anderen kognitiven Einschränkungen haben Schwierigkeiten, komplexe digitale Inhalte zu verarbeiten. Einfach verständliche sowie gut strukturierte Texte, übersichtliche Seiten-Strukturen und Leichte Sprache sind notwendig, um die digitale Zugänglichkeit zu verbessern.
  4. Menschen mit motorischen Einschränkungen: Sie benötigen alternative Navigationsmethoden wie Tastatur oder Sprachsteuerung. Barrierefreie Schnittstellen und Unterstützung für verschiedene Eingabemethoden sind wichtig.

    Der Begriff digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass die uneingeschränkte Verfügbarkeit und Zugänglichkeit zur Informationstechnik (Internet, Dokumente und mobile Anwendungen) für alle Menschen, unabhängig ihrer etwaigen Einschränkungen oder technischen Möglichkeiten, gewährleistet wird. (vgl. Kompetenzzentrum Öffentliche IT)

Maßnahmen zur Überwindung digitaler Barrieren

Um digitale Barrieren zu überwinden und eine inklusive Gesellschaft zu fördern, können unter anderem folgende Maßnahmen dazu beitragen:

  1. Übersichtliche Webseitenstrukturen: Eine klare Struktur und die korrekte Auszeichnung von Überschriften sind für alle Benutzergruppen von großer Bedeutung.
  2. Optimierung von Kontrasten: Ausreichende Farbkontraste verbessern die Lesbarkeit digitaler Inhalte. Informationen sind somit besser und leichter wahrnehmbar.
  3. Tastaturbedienung: Die Gewährleistung der Tastaturbedienung ermöglicht es Menschen mit verschiedenen Einschränkungen, digitale Inhalte zu nutzen.
  4. Gebärdensprachevideos und Untertitel: Für Gehörlose und Hörbehinderte sind Gebärdensprachvideos sowie Untertitel in digitalen Medien unerlässlich.
  5. Leichte Sprache und klare Strukturen: Die Verwendung von Leichter Sprache und einfachen Strukturen erleichtert Personen mit kognitiven Einschränkungen den Zugang zu digitalen Inhalten.
  6. Bedienung von mehreren Sinnes- und Informationswegen: Informationen sollten nicht nur über einen einzigen Sinneskanal zur Verfügung gestellt werden.

Fazit: Inklusion durch digitale Barrierefreiheit

In einer zunehmend digitalisierten Welt ist die Gewährleistung der Zugänglichkeit digitaler Angebote für alle von großer Bedeutung. Die Bemühungen auf europäischer und nationaler Ebene zur Beseitigung von Hindernissen für Menschen mit verschiedenen Beeinträchtigungen sind wichtige Schritte in Richtung einer inklusiven Gesellschaft. Insbesondere weil die digitale Welt viele Vorteile für Menschen mit Einschränkungen bietet, sollten diese nicht durch Barrieren davon ausgeschlossen werden. Die kontinuierliche Sensibilisierung, die Entwicklung barrierefreier Technologien sowie die Förderung von Bildung und Schulungen sind entscheidende Faktoren für das Erreichen dieser Ziele.

Bereits im Jahr 2016 wurden öffentliche Stellen dazu verpflichtet, barrierefreie Standards in der digitalen Welt umzusetzen. Die Richtlinie (EU) 2016/2102 sowie die EN 301 549 legten den Grundstein für barrierefreie IT und führten zur Umsetzung dieser Standards auf Bundes- und Landesebene durch die BITV 2.0 (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung) und für die Länder; am Beispiel des Landes Hessen durch die BITV HE (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung des Landes Hessen).

In einer inklusiven digitalen Gesellschaft kann das Potenzial jedes Einzelnen entfaltet werden und es wird sichergestellt, dass niemand zurückgelassen wird. Dies ist der Weg zur Förderung von Chancengleichheit und Wohlbefinden in unserer Gesellschaft.

Das Portal Barrierefreiheit der Dienstekonsolidierung des Bundes ist Ergebnis einer engen Zusammenarbeit des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) mit Frau Professor Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten, der hessischen Landesbeauftragten für barrierefreie IT, mit der Koordinierenden Stelle Barrierefreiheit beim Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) sowie dem Bundesverwaltungsamt (BVA).

Das Portal wird kontinuierlich ergänzt und verbessert. Über Ihre Fragen, Verbesserungsvorschläge und Anmerkungen freuen wir uns: Je mehr Anregungen wir erhalten, desto reichhaltiger gestaltet sich der prozessuale Fortschritt von digitaler Barrierefreiheit.

Zusätzlich zum Portal finden Sie auf der Webseite des Landeskompetenzzentrums Barrierefreie IT (LBIT) Hessen weitere wichtige Informationen rund um das Thema digitale Barrierefreiheit und Hilfestellungen zur Umsetzung barrierefreier Webseiten, Dokumente und mobiler Anwendungen.