Gesetze und Richtlinien

Die Nutzung von Software, Apps und Internet sowie von Computern, Smartphones, Tablets und anderen Informationstechnologien ist ein fester Bestandteil unserer Lebens- und Arbeitswelt geworden. Diese Technologien schaffen neuen Teilhabemöglichkeiten, wenn sie barrierefrei gestaltet sind. Hierfür gibt es Gesetze und Richtlinien. Die Umsetzung der IT-Barrierefreiheit wird durch mehrere Vorgaben und Richtlinien geregelt. Diese sollen sicherstellen, dass Inhalte und Funktionen digitaler Angebote barrierefrei, also uneingeschränkt nutzbar und zugänglich, sind. Die öffentlichen Stellen des Bundes, der Länder und der Kommunen sind zur Umsetzung von IT-Barrierefreiheit gesetzlich verpflichtet. Zu diesen Gesetzen und Richtlinien gehören für die Bundesverwaltung im Wesentlichen: Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), Europäische Norm EN 301 549, Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) und PDF/UA Standard.

Mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) werden die Vorgaben der EU-Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen in deutsches Recht umgesetzt.

Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)

Ziel des BGG ist, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung zu beseitigen und zu verhindern sowie ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Der Abschnitt 2a des BGG (insbesondere § 12 a und § 12 d) regelt explizit die barrierefreie Informationstechnik öffentlicher Stellen des Bundes.

Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)

Die BITV 2.0 soll eine umfassend und grundsätzlich uneingeschränkt barrierefreie Gestaltung moderner Informations- und Kommunikationstechnik ermöglichen und gewährleisten. Sie präzisiert die Anwendung des BGG für den Bereich der IT der öffentlichen Stellen des Bundes und definiert u.a. im § 3 auch die anzuwendenden Standards für Barrierefreiheit.

Harmonisierte Europäische Norm (EN 301 549)

Laut BITV wird die Erfüllung der Anforderungen an Barrierefreiheit vermutet, wenn diese der harmonisierten EU-Norm entsprechen. Die EN 301 549 ist damit die wichtigste Sammlung von einschlägigen Barrierefreiheitsanforderungen an die Informationstechnik (Web, Software, Hardware, mobile Anwendungen und Dokumente) der öffentlichen Stellen des Bundes.

Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1)

WCAG ist ein internationaler Standard des World Wide Web Consortiums (W3C) zur barrierefreien Gestaltung von Internetangeboten. Eine Vielzahl der Anforderungen der EN 301 549 verweist auf die sehr gut dokumentierten WCAG-Kriterien, nämlich auf die Anforderungen der Konformitätsstufen A und AA. Wenn das höchstmögliche Maß an Barrierefreiheit gemäß § 3 Absatz 4 BITV für Websites und Webanwendungen anzustreben ist, sollen die Anforderungen der Konformitätsstufe AAA erfüllt werden.

PDF/UA (DIN ISO-14289-1:2016-12)

Die BITV verweist mit dem § 3 Absatz 3 für die Fälle, die nicht von harmonisierten EU-Normen geregelt sind, auf den Stand der Technik. Dazu gehört der Standard PDF/UA (ISO 14289:1:2016-12). Er basiert auf der Grundlage des PDF-Standards (ISO 32000) und beschreibt Anforderungen an barrierefreie PDF-Dokumente. Dokumente, die dem PDF/UA Standard entsprechen, sind besonders barrierefrei und ermöglichen assistiven Technologien wie Braille-Tastaturen oder Screenreadern eine geeignete Interpretation des Inhalts.

Nachstehende Grafik veranschaulicht die Inhalte der vorgenannten Regelungen. Bitte betätigen Sie die Zahlen für mehr Informationen:

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Grafische Übersicht zur gesetzlichen Regelung von IT-Barrierefreiheit. Quelle: BMI, ITZBund, LBIT Hessen, 2022.