Nutzungsorientierter Test
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Die Komplexität von IT-Lösungen kann dazu führen, dass trotz bestandener Tests gemäß BITV 2.0 Situationen entstehen, in denen Menschen mit Behinderungen eine IT-Lösung nicht vollumfänglich bedienen können. Zur Berücksichtigung von Perspektiven potenzieller Nutzerinnen und Nutzern eigenen sich szenarienbasierte Nutzendentests. In diesen testen Nutzende mit Behinderungen die jeweilige IT-Lösung anhand spezifischer Szenarien und Testsituationen.
Im besten Fall sind nutzungsorientierte Barrierefreiheitstests entwicklungsbegleitend durchzuführen. Sie haben zum Ziel, die Eigenheiten der jeweiligen IT-Lösungen abzubilden und daher deren Nutzungsfreundlichkeit sicherzustellen. Aus diesem Grund können sie nicht standardisiert durchgeführt werden und bedürfen einer maßnahmenspezifischen Planung in Kooperation mit den IT-Dienstleistern.
Ein nutzungsorientierter Test entspricht weitgehend einer expertenbasierten Usability-Evaluation. Er trägt dem Hinweis der EN 301 549 Rechnung, dass Barrierefreiheit "immer etwas mit Menschen zu tun hat" und das Ergebnis einer Überprüfung nicht immer "Ja" oder "Nein" ist. Ergänzend dazu formuliert die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) die Vermutung, dass IT-Lösungen barrierefrei sind, wenn sie die in der EN 301 549 formulierten Anforderungen erfüllen. Die EN und BITV 2.0 weisen hiermit darauf hin, dass ein Test mit standardisierten Kriterien die barrierefreie Nutzbarkeit von IT-Lösungen nur bedingt sicherstellen kann: Die Überprüfung von allen zur Verfügung gestellten Funktionalitäten durch Nutzerinnen und Nutzer mit Behinderungen gibt final Aufschluss über die tatsächliche Barrierefreiheit einer IT-Lösung.
Darunter fällt insbesondere die Überprüfung durch Nutzerinnen und Nutzer ohne oder mit eingeschränktem Sehvermögen, ohne Farbwahrnehmung, ohne oder mit eingeschränktem Hörvermögen, mit phonetisch-phonologischen Einschränkungen, mit eingeschränkter Motorik, mit eingeschränkter Reichweite, mit kognitiven Einschränkungen und mit erhöhter Sensitivität für Lichtreize.
Stand: 15.12.2023