Durchsetzung und Überwachung - Landesebene

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Gesetze und Richtlinien

Die gesetzliche Überwachung der Umsetzung digitaler Barrierefreiheit erfolgt in Deutschland einerseits auf Bundesebene und andererseits auf Landesebene.

Auf Landesebene variieren die Regelungen zusätzlich länderspezifisch.
Mehr Informationen finden Sie bei den länderspezifischen Regelungen

Die Einhaltung der Vorgaben zur Barrierefreiheit der öffentlichen Stellen der Länder ist durch regelmäßige Stichproben der jeweiligen Landesüberwachungsstellen zu überprüfen. Das Überwachungsverfahren ist unter Beachtung der Artikel 1 bis 7 sowie des Anhangs I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1524 durchzuführen (vgl. § 8 Absatz 1 BITV 2.0), der als unmittelbar geltendes Recht verbindliche Vorgaben für die Überwachungsstellen benennt.

Überwachung und Durchsetzung am Beispiel Hessen

Die Überwachungsstelle des Landes überprüft die Webseiten und Apps aller öffentlichen Stellen in Hessen. Zu den öffentlichen Stellen gehören neben Ministerien und Landesbehörden beispielsweise auch Landkreise, Städte, öffentlich finanzierte Verkehrsverbünde und Vereine sowie interkommunale Zweckverbände (Wasserversorgung, Abfallwirtschaft etc.). Dabei setzt die Überwachungsstelle Hessen auf eine eigens entwickelte Softwarelösung zur verlässlichen und gesetzmäßigen Auswahl von Stichproben gemäß Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1524. Während des Überwachungsverfahrens wird eine große Bandbreite an Kriterien von Fachleuten geprüft und bewertet. Das resultierende Gutachten wird mit den Ergebnissen und Ansatzpunkten an die öffentliche Stelle weitergegeben. Diese kann nun ihre Erklärung zur Barrierefreiheit entsprechend anpassen und weitere Schritte planen.

Welche Arten der Überwachung gibt es?

Die Überwachungen werden in zwei Arten unterschieden:

1) Vereinfachte Überwachung

Die vereinfachte Überwachung ist, wie der Name schon sagt, ein vereinfachter Test einer öffentlichen Webseite. Im Gegensatz zur eingehenden Überwachung werden hier deutlich weniger Seiten ausgewählt und auch weniger Kriterien überprüft. Das Land Hessen muss seit 2023 jährlich 170 vereinfachte Überwachungen durchführen.

2) Eingehende Überwachung

Die eingehende Überwachung stellt einen vollumfänglichen Test dar. Hier werden nicht nur die geltenden Anforderungen der WCAG 2.1 überprüft, sondern alle für die Webseite bzw. App genannten Kriterien, welche in der EN 301 549 zu finden sind. Das Land Hessen muss seit 2021 jährlich sechs eingehende Überwachungen von Webseiten und seit 2023 jährlich sechs eingehende Überwachungen von mobilen Anwendungen durchführen.

Wie läuft eine Überwachung ab?

Die Ermittlung der zu überprüfenden Behörden geschieht nach den Vorgaben der Richtlinie (EU) 2016/2102 durch einen Algorithmus. Die ausgewählten Behörden werden von der Überwachungsstelle mit der Bitte um Nennung der Kontaktdaten kontaktiert.

Mitarbeitende der Überwachungsstelle führen dann einen Test (vereinfacht / eingehend) durch und schreiben zu den Ergebnissen ein Gutachten, welches im Nachgang an die ermittelte Kontaktperson der Behörde gesendet wird.

Wenn von der geprüften Behörde gewünscht, kann ein Beratungsgespräch auf Grundlage des Gutachtens mit der Prüferin oder dem Prüfer stattfinden.

Durchsetzung

Nutzende einer Webseite oder mobilen Anwendung können an die zuständige öffentliche Stelle Barrieren melden, die nicht in der Erklärung zur Barrierefreiheit aufgelistet sind. Hierzu muss ihnen nach § 4 Absatz 2 Nummer 2 BITV HE 2019 ein sogenannter Feedback-Mechanismus zur Verfügung gestellt werden. Sollte die Meldung einer Barriere binnen sechs Wochen nach Meldung unbeantwortet bleiben oder die Antwort nicht zufriedenstellend sein, können die Nutzenden in Hessen ein Durchsetzungsverfahren nach § 6 BITV HE beantragen. Daraufhin arbeitet die Durchsetzungsstelle mit der betreffenden Stelle zusammen, um die digitale Barriere zu beseitigen.