Harmonisierte Europäische Norm (EN) 301 549

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Gesetze und Richtlinien

EN 301 549 ist die wichtigste Sammlung von einschlägigen Barrierefreiheitsanforderungen an die Informationstechnik (Web, Software, Hardware, mobile Anwendungen und Dokumente) der öffentlichen Stellen.

Die EN 301 549 mit dem Titel “Accessibility requirements for ICT products and services” ist eine europäische Norm für digitale Barrierefreiheit. Sie definiert Anforderungen an die Barrierefreiheit der Informations- und Kommunikationstechnik des öffentlichen Sektors und gilt als verbindlicher Standard.

Ihre Kriterien spezifizieren die Bedeutung von Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit gemäß EU-Richtlinie 2016/2102 „über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen“.

Mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1339 vom 12.08.2021 wurde die EN 301 549 in der Version 3.2.1 im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht. Damit ist für öffentliche Stellen des Bundes seitdem diese neue Version maßgeblich für die Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit.

Zusammenhang EN 301 549 und BITV 2.0

Am 25. Mai 2019 ist die aktuelle Fassung der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 in Kraft getreten. Seit dieser Novelle beschreibt die BITV 2.0 den zur barrierefreien Gestaltung von Informationstechnik zu berücksichtigenden Standard nicht mehr im Detail, sondern verweist auf die im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemachten harmonisierten Normen und damit auf die EN 301 549 in der Version V3.2.1.

Nach § 3 Absatz 2 BITV 2.0 besteht (nur) eine Vermutung, dass Websites und mobile Anwendungen barrierefrei sind, wenn die Anforderungen aus dem Standard EN 301 549 in seiner jeweils verbindlichen Fassung eingehalten werden (Beweislastumkehr).

Zusammenhang EN 301 549 und WCAG

Durch den Verweis der BITV 2.0 auf die EN 301 549 werden neben den bereits in früheren Versionen referenzierten Prüfpunkten der WCAG 2.1 (welche in Kapitel 9 der EN 301 549 zitiert werden) auch viele weitere Anforderungen an die Barrierefreiheit relevant. Eine Auflistung aller nach diesem Standard einzuhaltenden Anforderungen zur Barrierefreiheit enthält der Annex A der EN 301 549

  • in Tabelle A.1 für Websites und Webanwendungen,
  • in Tabelle A.2 für mobile Anwendungen.

Im Kapitel 9 zur Barrierefreiheit von Webinhalten referenziert der Standard auf Teile der WCAG:

  • Die WCAG Erfolgskriterien der Konformitätsstufen A und AA sind damit mit dem Standard EN 301 549 verbindlich einzuhalten.
  • Die WCAG Erfolgskriterien der Konformitätsstufe AAA werden im Standard EN 301 549 informatorisch beziehungsweise als erweiterte Kriterien aufgelistet, welche nicht für alle Inhalte einer Webseite relevant sind (siehe „höchstmögliches Maß an Barrierefreiheit“).

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) vom Juni 2018 enthalten:

So gilt es neben den generellen Anforderungen für Web, Dokumente und Software folgende Anforderungen einzuhalten:

  • Allgemeine Anforderungen (Kapitel 5, EN)

    • 5.2 Aktivierung von Barrierefreiheits-Funktionen
    • 5.3 Biometrie
    • 5.4 Erhaltung von Barrierefreiheits-Informationen bei Konvertierung
  • Anforderungen an Technologien mit Zwei-Wege-Sprachkommunikation (Kapitel 6, EN)

    • 6.1 Audiobandbreite für Sprache

      • 6.2.1.1 Textkommunikation in Echtzeit
      • 6.2.1.2 Gleichzeitige Sprache und Text
      • 6.2.2.1 Visuell unterscheidbare Anzeige von Echtzeit-Textnachrichten
      • 6.2.2.2 Programmatisch unterscheidbare Anzeige von Echtzeit-Textnachrichten
      • 6.2.2.3 Sprecheridentifizierung
      • 6.2.2.4 Echtzeitanzeige von Sprechaktivität
      • 6.2.3 Interoperabilität von Echtzeit-Kommunikation
      • 6.2.4 Reaktionsgeschwindigkeit der Echtzeit-Textkommunikation
    • 6.3 Anrufer-Identifizierung
    • 6.5 Auflösung bei Videotelefonie
    • 6.5.3 Bildwiederholfrequenz bei Videotelefonie
  • Anforderungen an eingebundene Videoplayer (Kapitel 7, EN)

    • 7.1.1 Wiedergabe von Untertiteln
    • 7.1.2 Synchrone Untertitel
    • 7.1.3 Erhaltung von Untertiteln
    • 7.2.1 Wiedergabe von Audiodeskription
    • 7.2.2 Synchrone Audiodeskription
    • 7.2.3 Erhaltung von Audiodeskription
    • 7.3 Bedienelemente für Untertitel und Audiodeskription
  • Anforderungen bezüglich benutzerdefinierter Einstellungen und Autorenwerkzeuge (Kapitel 11, EN)

    • 11.7 Benutzerdefinierte Einstellungen
    • 11.8.2 Barrierefreie Erstellung von Inhalten
    • 11.8.3 Erhaltung von Barrierefreiheitsinformationen bei Transformation
    • 11.8.4 Reparaturassistenz
    • 11.8.5 Vorlagen
  • Anforderungen an Dokumentation und Support (Kapitel 12, EN)

    • 12.1.1 Dokumentation von Kompatibilität und Barrierefreiheit
    • 12.1.2 Barrierefreie Dokumentation
    • 12.2.2 Technischer Support
    • 12.2.3 Effektive Kommunikation
    • 12.2.4 Vom Support bereitgestellte Dokumentation

Stand: 17.04.2024