Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1)

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Gesetze und Richtlinien

WCAG ist ein internationaler Standard zur barrierefreien Gestaltung von Internetangeboten des World Wide Web Consortiums (W3C). Eine Vielzahl der Anforderungen der EN 301 549 verweist auf die sehr gut dokumentierten WCAG-Kriterien.

Die EN 301 549 verweist explizit auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) des World Wide Web Consortiums (W3C). Das W3C ist das Gremium zur Standardisierung der Techniken im World Wide Web. Weitere bekannte Standards im Bereich der Barrierefreiheit sind die Authoring Tool Accessibility Guidelines (ATAG) oder die User Accessibility Guideline (UAAG), die allerdings im Gegensatz zur WCAG keinen rechtlich bindenden Charakter haben, weil sie nicht von einem Gesetz erwähnt werden.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Mit den Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG – Richtlinien für barrierefreie Webinhalte) wurde vom World Wide Web Consortium (W3C) eine mehrstufige Richtlinie und Anleitung erstellt, die es ermöglicht, Webdesign und Webentwicklung für Menschen mit Behinderungen so barrierefrei wie möglich zu gestalten. Diese Richtlinie ist die aktuelle Fassung einer stetigen Weiterentwicklung der bereits im Mai 1999 verabschiedeten WCAG 1.0. Die Richtlinien der WCAG 2.1 entsprechen der ISO-Norm 40500 und wurden auch für die EN 301 549 (europäische Norm) adaptiert.
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2018/2048 legt die Barrierefreiheitsanforderungen fest, die nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 von öffentlichen Stellen der EU erfüllt werden müssen. In Deutschland wird dieser Durchführungsbeschluss in der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) umgesetzt. Im Durchführungsbeschluss (EU) 2018/2048 wird auf die EN 301 549 verwiesen und damit auch auf die WCAG 2.1.

Struktur

Relevant sind in der WCAG 2.1 die ersten 75 Seiten ohne die beiden Anhänge A und B. Spätestens hier wird die Vielfältigkeit der Anforderungen für Barrierefreiheit ersichtlich, denn Menschen mit allen Arten von Einschränkungen müssen unterstützt werden.
Die wichtigsten Arten von Behinderungen seien im Folgenden deshalb kurz erwähnt:

  • Sehbeeinträchtigung und Blindheit
  • Hörbeeinträchtigung und Gehörlosigkeit
  • Motorische Beeinträchtigungen
  • Kognitive Beeinträchtigungen und Lernbehinderungen
  • Photosensibilität
  • Mehrfachbeeinträchtigungen

Das Ziel für digitale Barrierefreiheit ist, eine Struktur für digitale Angebote wie etwa Webseiten zu schaffen, die den Zugang und die Nutzung für alle Menschen ermöglicht.

Die WCAG sind in mehreren Ebenen aufgebaut: Prinzipien, Richtlinien, Erfolgskriterien und Techniken.

1. Die vier Prinzipien der Barrierefreiheit

Die vier Prinzipien der Barrierefreiheit Quelle: ITZBund, 2022. Grafische Darstellung der vier Prinzipien der Barrierefreiheit mit den zugehörigen Anforderungen. Die vier Prinzipien werden im folgenden Text beschrieben.

In der BITV wird gefordert, dass Angebote, Anwendungen und Dienste der Informationstechnik barrierefrei zu gestalten sind. Das heißt, dass Sie auch für Menschen mit Behinderungen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein müssen. (§ 3 Absatz 1 BITV 2.0)
Diese vier Eigenschaften finden sich nicht nur in der BITV wieder, sondern sind auch die Grundprinzipien, nach denen die EN 301 549 strukturiert ist und liegen auch den WCAG zugrunde.

Wahrnehmbarkeit

Durch das Prinzip der Wahrnehmbarkeit soll sichergestellt werden, dass Funktionen und Informationen so präsentiert werden, dass sie von jedem Nutzenden überhaupt bemerkt werden können. Wichtig ist hier das sog. Zwei-Kanal-Prinzip. Das bedeutet, dass Informationen über zwei unterschiedliche Sinneskanäle wahrgenommen werden können.

Vereinfacht kann man daher sagen:

  • Alle Informationen, die sehend erfasst werden können, auch hörbar machen.
  • Alle Informationen, die hörend erfasst werden können, auch sichtbar machen.
  • Informationen nicht nur über Farben transportieren, zum Ausgleich von Farbblindheit.
  • Wenn möglich Informationen auch taktil unterstützen/wiedergeben.

In der Praxis heißt das unter anderem,

  • dass alle Bilder und Grafiken mit Alternativtexten versehen werden,
  • dass die Zeitdauer bei zeitgesteuerten Medien veränderbar ist,
  • dass Textgrößen anpassbar sind,
  • dass der Kontrast für Vorder- und Hintergrund ausreichend ist oder Vorder- und Hintergrundgeräusche unterscheidbar sind
  • oder dass Videos mit Untertiteln angeboten werden.

Bedienbarkeit

Damit die Nutzenden mit den IT-Lösungen interagieren können, müssen diese auch für Menschen mit Behinderungen bedienbar sein.

Dazu gehören unter anderem:

  • Die Tastaturbedienbarkeit, auf die insbesondere Menschen mit motorischer Beeinträchtigung oder Blindheit, angewiesen sind.
  • Zeitbegrenzungen für einzelne Interaktionsschritte müssen für alle Menschen ausreichend sein.
  • Auf Blinken und Blitzen wird verzichtet, um für Menschen mit Epilepsie Anfälle zu vermeiden.
  • Die Orientierung wird über eindeutige und klare Linktexte und über verschiedene Navigationswege unterstützt.
  • Für Zeigergesten oder komplexe Gesten gibt es Alternativen.

Verständlichkeit

Das Prinzip der Verständlichkeit ist auch außerhalb des Kontextes der IT-Barrierefreiheit nicht zu unterschätzen. Die Inhalte sollten für das größtmögliche Publikum gut lesbar und verständlich sein. Und zwar auch dann, wenn sie laut vorgelesen werden.
Daher ist es wichtig, eine möglichst klare und einfache Sprache zu verwenden und bei Bedarf Erläuterungen zu Fachbegriffen, ungewöhnlichen Ausdrücken oder Abkürzungen bereitzustellen, sodass fachfremde Personen, Menschen mit einer anderen Muttersprache oder kognitiv beeinträchtigte Menschen die Inhalte gut verstehen können.
Zum Prinzip der Verständlichkeit gehören auch die Vorhersehbarkeit der Benutzeroberfläche mit einer konsistenten Darstellung und Navigation sowie eine Unterstützung darin, Eingabefehler zu vermeiden.

Robustheit

Die Robustheit bedeutet eine hohe Kompatibilität der bereitgestellten Inhalte mit den genutzten Benutzeragenten (insbesondere dem Webbrowser) und assistiven Technologien (insbesondere einem Screenreader). Das heißt, dass bei der Bereitstellung der Inhalte Standards (korrekte Syntax, einheitliche Nutzung von HTML, usw.) eingehalten werden müssen.

2. Richtlinien

Die 13 Richtlinien der WCAG 2.1 bilden den Rahmen und die Zielvorgaben auf die hingearbeitet werden soll, um Inhalte barrierefreier zu gestalten.

Diese Richtlinien lauten:

  • Textalternativen
  • Zeitbasierte Medien
  • Anpassbar
  • Unterscheidbar
  • Tastaturbedienbar
  • Ausreichend Zeit
  • Anfälle und körperliche Reaktionen
  • Navigierbar
  • Eingabemodalitäten
  • Lesbar
  • Vorhersehbar
  • Hilfestellung bei Eingabe
  • Kompatibel

3. Erfolgskriterien

Für jede Richtlinie werden testbare Erfolgskriterien bereitgestellt. Damit können die WCAG im Rahmen von Tests auf Spezifikationen, Beschaffungen, Verordnungen oder Verträge angewendet werden. Die WCAG 2.1 ist dabei eine Erweiterung der WCAG 2.0, die nach wie vor Gültigkeit hat. Im Wesentlichen ergänzt die WCAG 2.1 die WCAG 2.0 um 17 neue Erfolgskriterien. In den WCAG 2.1 wird jedes Erfolgskriterium durch zwei Links ergänzt, die auf erläuternde Dokumente verweisen.

In den erläuternden Dokumenten sind unter anderem folgende Inhalte zu finden:

  • Erläuterungen zum Zweck und Nutzen des Erfolgskriteriums
  • Beispiele für die Umsetzung
  • Links zu Techniken, die einem Erfolgskriterium genügen
  • Links zu weiteren empfohlenen Techniken
  • Links zu Fehlertechniken, die einem Erfolgskriterium nicht genügen

4. Techniken: ausreichende und empfohlene

Für jede Richtlinie und jedes Erfolgskriterium sind Techniken für die Umsetzung dokumentiert. Diese sind informativ und werden unterschieden in:

  • Ausreichend: Techniken, um die Erfolgskriterien zu erfüllen.
  • Empfohlen: Techniken, die über das hinausgehen, was von den Erfolgskriterien als Mindeststandard verlangt wird.

Konformitätsstufen

Neben den vier Ebenen gibt es drei WCAG-Konformitätsstufen:

  • A niedrigste Stufe, höchste Priorität
  • AA dies ist der Standard, der für gute Zugänglichkeit erreicht werden sollte
  • AAA höchste Stufe, niedrigste Priorität (relevant für zentrale Inhalte)

Die EU-Norm EN 301 549 in Version 2.1.2 (PDF, 2MB, nicht barrierefrei) und 3.1.1 (PDF, 2MB, nicht barrierefrei) referenziert dabei nur die Erfolgskriterien der Stufen A und AA, da diejenigen der Stufe AAA nicht allgemein anwendbar sind. Die referenzierten Stufen A und AA sind dabei als Muss-Kriterien („it shall satisfy“) klassifiziert. Die EN 301 549 in Version 3.2.1 (PDF, 2MB, nicht barrierefrei) hingegen referenziert auf alle 3 Konformitätsstufen, nennt allerdings unterschiedliche Anwendungsbereiche.

Quellenangabe: Auf der Website des World Wide Web Consortiums (W3C) ist die aktuell gültige Version der WCAG einzusehen.

Stand: 17.04.2024